1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Vertriebskiste Consulting GmbH, Hannoversche Straße 43-37 in 37075 Göttingen (nachfolgend "VERTRIEBSKISTE" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (nachfolgend "Kunde" genannt, gemeinsam nachfolgend „die Parteien“ genannt).
1.2 VERTRIEBSKISTE ist darauf spezialisiert, Unternehmen dabei zu unterstützen, digitale Marketingmaßnahmen aufzubauen, mit denen sie bei ihren Zielgruppen sichtbar werden und so neue Kunden- und Mitarbeiter gewinnen. Sie bietet unterschiedliche Beratungs- und Agenturleistungen u.a. in den Bereichen Online- bzw. Performance Marketing, Foto- und Videografie, Erstellung von Werbetexten und gestalteten Produkten wie Karriereseiten und Werbeanzeigen in den sozialen Medien.
1.3 Diese AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.4 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn VERTRIEBSKISTE ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn VERTRIEBSKISTE auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2. Inhalt und Umfang der Leistungen
2.1 VETRIEBSKISTE erbringt insbesondere folgende Leistungen:
2.1.1 Beratung zu digitalem Marketing
2.1.2 Online-Marketing
2.1.3 Performance-Marketing
2.1.4 Beratung zu Möglichkeiten der Mitarbeiter- und Kundengewinnung
2.2 Bei den Leistungen von VERTRIEBSKISTE handelt es sich um Dienstleistungen gem. §§ 611ff. BGB. Werkvertragliche Leistungen werden durch VERTRIEBSKISTE nicht erbracht. Ein Erfolg, insbesondere im Sinne der Gewinnung einer bestimmten Anzahl an Kunden oder Mitarbeitern, ist insofern nicht geschuldet. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen VERTRIEBSKISTE und dem Kunden geschlossenen Vertrag.
2.3 Berichte, Reports und ähnliches stellt VERTRIEBSKISTE auf Anfrage zur Verfügung.
2.4 VERTRIEBSKISTE ist berechtigt, die Ausführung von Teilen der ihm obliegenden Leistungen auf Hilfspersonen, insbesondere Subunternehmer, zu übertragen, sofern der Kunde dem zuvor zugestimmt hat.
2.5 VERTRIEBSKISTE kann bei Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram) erstellte Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen aussetzen, insofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Eine temporäre oder permanente Sperrung von Accounts oder Werbekonten seitens der Plattformen liegt außerhalb des Einflussbereichs von VERTRIEBSKISTE.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen VERTRIEBSKISTE und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass VERTRIEBSKISTE dem Kunden ein Angebot in Textform oder elektronischer Form unterbreitet und der Kunde dieses annimmt.
4. Mitwirkungsleistungen des Kunden
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass VERTRIEBSKISTE alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, richtig und vollständig vorgelegt und erteilt werden sowie VERTRIEBSKISTE Zugang zu seinen IT-Systemen einzuräumen und einen reibungslosen technischen Ablauf zu gewährleisten.
4.2 Soweit der Kunde VERTRIEBSKISTE Unterlagen, Vorlagen und Informationen zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Unterlagen, Vorlagen und Informationen berechtigt ist.
4.3 Die vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungshandlungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Kunde die von ihm geschuldeten Mitwirkungshandlungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung von VERTRIEBSKISTE hat, ist VERTRIEBSKISTE von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit.
4.4 Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten und Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
5. Vergütung
5.1 Sofern nicht vertraglich vereinbart, richtet sich die Vergütung für die in Ziff. 2. genannten Leistungen nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von VERTRIEBSKISTE.
5.2 Zusätzlich zur vereinbarten Vergütung wird in Abstimmung mit dem Kunden ein Mediabudget vereinbart, welches der Kunde VERTRIEBSKISTE zur Verfügung stellt. Der genaue Umfang bestimmt sich nach dem zwischen VERTRIEBSKISTE und dem Kunden geschlossenen Vertrag.
5.3 Ggf. entstehende Kosten für die Schaltung von Werbeanzeigen hat der Kunde zu tragen. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen dem Kunden und der Werbeplattform.
5.4 VERTRIEBSKISTE hat Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistung erforderlichen und nachgewiesenen Auslagen, einschließlich der Reisekosten, insofern die Parteien zuvor nichts anderes vereinbart haben.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Leistungen werden dem Kunden durch VERTRIEBSKISTE in Rechnung gestellt. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen VERTRIEBSKISTE und dem Kunden. Rechnungen von VERTRIEBSKISTE enthalten auch die zu erstattenden Auslagen, insofern die Parteien zuvor nichts anderes vereinbart haben.
6.2 Die Vergütung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei VERTRIEBSKISTE.
6.3 Mit Ablauf der unter Ziff. 6.2 genannten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. VERTRIEBSKISTE behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von VERTRIEBSKISTE auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
6.4 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
6.5 VERTRIEBSKISTE ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen oder wahlweise nach den gesetzlichen Vorschriften die Leistung zu verweigern und – ggf. nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten, wenn VERTRIEBSKISTE nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von VERTRIEBSKISTE durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem zwischen VERTRIEBSKISTE und dem Kunden geschlossenen Vertrag.
7.2 Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von vier Wochen bis zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich von einer der Parteien gekündigt wird.
7.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
8. Haftung
8.1 Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet VERTRIEBSKISTE gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet VERTRIEBSKISTE nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung von VERTRIEBSKISTE auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
8.3 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von VERTRIEBSKISTE.
9. Vertraulichkeit
9.1 Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse einschließlich des Inhalts dieses Vertrags sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
9.2 Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
9.3 Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
9.4 Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
9.5 Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die- bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;- die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder- der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
9.6 Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
9.7 Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die Laufzeit dieses Vertrags sowie für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung dieses Vertrags.
9.8 VERTRIEBSKISTE ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der von VERTRIEBSKISTE zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Kunden verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
10. Datenschutz
10.1 Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
10.2 Sofern und soweit VERTRIEBSKISTE im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
11. Markennutzung
VERTRIEBSKISTE ist berechtigt, geschützte Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden nur zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung zu verwenden.
12. Schutzrechte Dritter
12.1 Der Kunde versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Kennzeichen-, Persönlichkeitsrechte oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt werden und/oder gegen geltendes Recht verstoßen.
12.2 Der Kunde stellt insoweit VERTRIEBSKISTE von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich der erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ihm ein Verschulden nicht zur Last fällt und er allen ihm obliegenden Sorgfalts- und Prüfpflichten nachgekommen ist.
13. Nennung als Referenzkunde
VERTRIEBSKISTE ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen. Der Kunde kann der Nennung als Referenzkunden jederzeit schriftlich widersprechen. Im Fall des Widerspruchs bleibt VERTRIEBSKISTE berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.
14. Gerichtsstand, Schlussbestimmung
14.1 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen VERTRIEBSKISTE und dem Kunden Göttingen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von der Regelung unberührt.
14.2 Die Beziehungen zwischen VERTRIEBSKISTE und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.3 VERTRIEBSKISTE behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Gesetzeslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, Regelungslücken in den AGB oder Veränderung der Marktgegebenheiten erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist von sechs Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und VERTRIEBSKISTE den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Hiervon ausgenommen sind Änderungen der Hauptleistungspflichten, welche stets der Zustimmung des Kunden bedürfen.
14.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Soweit eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder wird, richtet sich der Inhalt nach den gesetzlichen Vorschriften.